Bei Anschaffung einer Wallbox ergeben sich verschiedene Fragen, von denen wir hier zwei aufnehmen.
Kann aus der Anschaffung einer Wallbox die Vorsteuer gezogen werden?
Wenn die Wallbox nur dem eigenen privaten Fahrzeug dient, ist eine Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen nicht möglich. Somit kein Vorsteuerabzug.
Wenn die Wallbox zum Aufladen des unternehmerischen oder auch eines gemischt genutzten Fahrzeugs dient und mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird, ist der Vorsteuerabzug voll oder teilweise möglich (je nach Gestaltung).
Nutzungsdauer einer Wallbox
Wird die Wallbox im Betriebsvermögen angeschafft und zu mindestens 10 % betrieblich genutzt, dann ist eine Aktivierung möglich. Die Nutzungsdauer beträgt nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischenzeitlich 6 – 10 Jahre. So z. B. die Verfügung des Finanzministeriums Thüringen vom 15.03.2021.